Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5596
BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81 (https://dejure.org/1983,5596)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 9 C 907.81 (https://dejure.org/1983,5596)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 9 C 907.81 (https://dejure.org/1983,5596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,5596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Nichtzulassung der Revision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 84.81

    Festsetzung einer Fahrtenbuchauflage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Aus diesem Grunde kann das Vorbringen des Klägers im Schriftsatz vom 21. Oktober 1980 auch nicht als - ohne zeitliche Begrenzung zulässige - Ergänzung von Wiedereinsetzungsgründen angesehen werden, die bereits aus zuvor bekannten Umständen im Ansatz erkennbar hervorgetreten wären (vgl. dazu Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 84.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 126).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Dem Kläger, der sich auch als Asylsuchender das Verhalten seiner Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen muß (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]), kann nach der insoweit ebenfalls eindeutigen Rechtslage auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Dies entspricht den nach Erlaß der angegriffenen Entscheidung ergangenen Urteilen des Senats vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 144.81 - und - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5, in denen im einzelnen dargelegt ist, daß sich aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen die Anwendbarkeit des § 34 Abs. 1 AuslG auch auf offensichtlich unzulässige Klagen ergibt, weil anderenfalls das mit dieser Regelung verfolgte Ziel bei in besonderem Maße aussichtslosen Klagen verfehlt würde.
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Allerdings bedarf es der Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen innerhalb der Zweiwochenfrist ausnahmsweise dann nicht, wenn diese offenkundig sind oder wenn sie sonst innerhalb der Frist für das Gericht glaubhaft erkennbar werden (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86 - sowie Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Allerdings bedarf es der Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen innerhalb der Zweiwochenfrist ausnahmsweise dann nicht, wenn diese offenkundig sind oder wenn sie sonst innerhalb der Frist für das Gericht glaubhaft erkennbar werden (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86 - sowie Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 73).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 144.81
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 907.81
    Dies entspricht den nach Erlaß der angegriffenen Entscheidung ergangenen Urteilen des Senats vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 144.81 - und - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5, in denen im einzelnen dargelegt ist, daß sich aus dem in der Überschrift des Gesetzes zum Ausdruck gebrachten Beschleunigungszweck, seiner Entstehungsgeschichte und nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen die Anwendbarkeit des § 34 Abs. 1 AuslG auch auf offensichtlich unzulässige Klagen ergibt, weil anderenfalls das mit dieser Regelung verfolgte Ziel bei in besonderem Maße aussichtslosen Klagen verfehlt würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht